Mietinstrumente & Reservation

Fragen und Antworten zum Mietinstrument

Welche Grösse des Instrumentes passt?

Bei einigen Instrumenten gibt es verschiedene Grössen. Allenfalls macht die Musiklehrperson eine Angabe welche Grösse für ihr Kind passt. Wir beraten Sie auch gerne zu diesem Thema.

Versicherung

Im Mietpreis inbegriffen ist eine Versicherung gegen Beschädigung. 

Abholung

Bei der Abholung des Mietinstrumentes erläutern wir Ihnen die Pflege des Instrumentes.

Die Miete für die Mindestmietdauer von 3 Monaten bezahlen Sie vor Ort bar oder mit der Karte.

Kauf des Mietinstrumentes

Gerne erstellen wir Ihnen eine Offerte für die Übernahme des Mietinstrumentes unter Berücksichtigung der Mietanrechnung. 

  • In den ersten zwei Jahren wird 80% der Miete angerechnet.

Kauf eines neuen Instrumentes

Gerne stellen wir Ihnen eine schöne Auswahl an Instrumenten zusammen, die für Sie passen könnten. Dabei beachten wir das Spielniveau sowie Ihre Preisvorstellung.

  • Beim Kauf eines neuen Instrumentes in der Mindestpreislage des gemieteten Instrumentes, wird die Hälfte der im ersten Jahr bezahlten Miete angerechnet.

Wechsel auf ein grösseres oder anderes Instrument

Der Wechsel ist jederzeit möglich. Der Mietvertrag wird aufgelöst und wir erstellen einen neuen Vertrag für das neue Instrument.

Rückgabe / Kündigung

Wird das Instrument nicht mehr benötigt, bringen Sie es in unser Fachgeschäft zurück und wir lösen den Mietvertrag auf. Zu viel bezahlte Miete erstatten wir zurück. 

Eine schriftliche Kündigung des Mietvertrages ist nicht notwendig.

Mietkauf

Auf Wunsch bieten wir auch Mietkauf-Verträge an. Fragen Sie bei uns nach. 

Conditions EN / FR

Allgemeinen Mietbedingungen

Die Mindestmietdauer beträgt drei Monate. Danach kann das Instrument per Ende jeden Monats zurückgegeben werden. Zuviel bezahlte Miete wird zurückerstattet.

Beim Kauf des gemieteten Instruments:

  • In den ersten drei Monaten wird die Miete voll angerechnet.
  • In den ersten zwei Jahren wird 80% der Miete angerechnet.
  • Beim Kauf eines neuen Instrumentes in der Mindestpreislage des gemieteten Instrumentes, wird die Hälfte der im ersten Jahr bezahlten Miete angerechnet.

Im Mietpreis inbegriffen ist eine Versicherung gegen Beschädigung. 

Der Selbstbehalt beträgt innerhalb der ersten drei Monate CHF 200, danach entfällt der Selbstbehalt. Diebstahl ist nicht versichert. 

Bei Zupfinstrumenten ist das Ersetzen der Saiten in der Verantwortung des Mieters.

Einregulierarbeiten, sowie die durch Abnützung notwendig gewordene Reparaturen werden durch uns gratis und kurzfristig ausgeführt.