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Instrumente mieten

Allgemeine Mietbedingungen
  1. Die Miete ist drei Monate im voraus zu bezahlen.

  2. Die Mindest-Mietdauer beträgt 3 Monate, danach kann das Instrument auf Ende jeden Monates zurückgegeben werden. Zuviel bezahlte Miete wird zurückerstattet.

  3. Beim Kauf eines Instrumentes (in der Mindestpreislage des gemieteten Instrumentes) wird die Hälfte der im ersten Jahr bezahlten Miete angerechnet. Beim Kauf des gemieteten Instrumentes werden im ersten Jahr 80% angerechnet.

  4. Der Mieter verpflichtet sich das gemietete Instrument unbeschädigt zurückzugeben. Für Schäden, welche durch Fahrlässigkeit oder unsachgemässer Behandlung entstanden sind, werden dem Mieter die Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

  5. Bei Zupfinstrumenten müssen defekte Saiten vom Mieter ersetzt werden.

  6. Einregulierarbeiten, sowie durch Gebrauch und Abnützung notwendig gewordene Reparaturen, werden durch uns gratis und kurzfristig ausgeführt.

  7. Einen Wohnungswechsel hat der Mieter dem Vermieter sofort bekannt zugeben, im Unterlassungsfall ist der Mieter für die entstandenen Spesen und Nachteile haftbar.

  8. Bei Mietzahlungs-Rückstand von mehr als zwei Monaten wird das Instrument vom Vermieter abgeholt. Die anfallenden Kosten hat der Vermieter zu tragen.

  9. Gerichtstand ist Winterthur

  10. Die Mietbedingungen sind im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechtes abgeschlossen



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