Instrumente mieten| Allgemeine Mietbedingungen |
- Die Miete ist 3 Monate im voraus zu bezahlen.
- Die Mindest-Mietdauer beträgt 3 Monate, dann kann das
Instrument auf Ende jeden Monates zurückgegeben werden. Zuviel bezahlte
Miete wird von uns zurückerstattet.
- Beim Kauf eines neuen Instrumentes (in der
Mindestpreislage des gemieteten Instrumentes) wird die Hälfte der
im ersten Jahr bezahlten Miete angerechnet. Beim Kauf des gemieteten
Instrumentes werden im ersten Jahr 80% angerechnet. In den ersten 3
Monaten wird die Miete voll angerechnet.
- Im Mietpreis inbegriffen ist eine Versicherung gegen
Beschädigung (Diebstahl ausgeschlossen) Selbstbehalt Fr. 200.00
innerhalb der ersten 3. Monate. Danach entfällt der Selbstbehalt.
- Bei Zupfinstrumenten müssen defekte Saiten vom Mieter ersetzt werden
- Einregulierarbeiten, sowie die durch Abnützung
notwendig gewordene Reparaturen, werden durch uns gratis und
kurzfristig ausgeführt.
- Einen Wohnungswechsel hat der Mieter dem Vermieter
sofort bekanntzugeben, im Unterlassungsfall ist der Mieter für
entstandene Spesen und Nachteile haftbar.
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Wenn der Mieter mit seinen
Zahlungen mehr als zwei Monate im Rückstand ist, wird das Instrument
vom Vermieter abgeholt, die entstandenen Kosten hat der Mieter zu
tragen.
- Gerichtstand: Winterthur
- Die Mietbedingungen sind im Sinne des Schweizerischen Obligationsrechtes abgeschlossen.
Winterthur, Juli 2012
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