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Instrumente mieten

Allgemeine Mietbedingungen
 
  1. Die Miete ist 3 Monate im voraus zu bezahlen.

  2. Die Mindest-Mietdauer beträgt 3 Monate, dann kann das Instrument auf Ende jeden Monates zurückgegeben werden. Zuviel bezahlte Miete wird von uns zurückerstattet.

  3. Beim Kauf eines neuen Instrumentes (in der Mindestpreislage des gemieteten  Instrumentes) wird die Hälfte der im ersten Jahr bezahlten Miete angerechnet. Beim Kauf des gemieteten Instrumentes werden im ersten Jahr 80% angerechnet. In den ersten 3 Monaten wird die Miete voll angerechnet.

  4. Im Mietpreis inbegriffen ist eine Versicherung gegen Beschädigung (Diebstahl ausgeschlossen) Selbstbehalt Fr. 200.00 innerhalb der ersten 3. Monate. Danach entfällt der Selbstbehalt. 

  5. Bei Zupfinstrumenten müssen defekte Saiten vom Mieter ersetzt werden

  6. Einregulierarbeiten, sowie die durch Abnützung notwendig gewordene Reparaturen, werden durch uns gratis und kurzfristig ausgeführt.

  7. Einen Wohnungswechsel hat der Mieter dem Vermieter sofort bekanntzugeben, im Unterlassungsfall ist der Mieter für entstandene Spesen und Nachteile haftbar.

  8. Wenn der Mieter mit seinen Zahlungen mehr als zwei Monate im Rückstand ist, wird das Instrument vom Vermieter abgeholt, die entstandenen Kosten hat der Mieter zu tragen.

  9. Gerichtstand:  Winterthur

  10. Die Mietbedingungen sind im Sinne des Schweizerischen Obligationsrechtes abgeschlossen.

Winterthur, Juli 2012


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