-
Die Miete ist drei Monate im
voraus zu bezahlen.
-
Die Mindest-Mietdauer beträgt 3
Monate, danach kann das Instrument auf Ende jeden Monates zurückgegeben
werden. Zuviel bezahlte Miete wird zurückerstattet.
-
Beim Kauf eines Instrumentes (in
der Mindestpreislage des gemieteten Instrumentes) wird die Hälfte der im
ersten Jahr bezahlten Miete angerechnet. Beim Kauf des gemieteten
Instrumentes werden im ersten Jahr 80% angerechnet.
-
Der Mieter verpflichtet sich das
gemietete Instrument unbeschädigt zurückzugeben. Für Schäden, welche
durch Fahrlässigkeit oder unsachgemässer Behandlung entstanden sind,
werden dem Mieter die Reparaturkosten in Rechnung gestellt.
-
Bei Zupfinstrumenten müssen
defekte Saiten vom Mieter ersetzt werden.
-
Einregulierarbeiten, sowie durch
Gebrauch und Abnützung notwendig gewordene Reparaturen, werden durch uns
gratis und kurzfristig ausgeführt.
-
Einen Wohnungswechsel hat der
Mieter dem Vermieter sofort bekannt zugeben, im Unterlassungsfall ist der
Mieter für die entstandenen Spesen und Nachteile haftbar.
-
Bei Mietzahlungs-Rückstand von
mehr als zwei Monaten wird das Instrument vom Vermieter abgeholt. Die
anfallenden Kosten hat der Vermieter zu tragen.
-
Gerichtstand ist Winterthur
-
Die Mietbedingungen sind im
Sinne des Schweizerischen Obligationenrechtes abgeschlossen